Immenstaad am Bodensee ist eine Gemeinde am Bodenseeufer im Bodenseekreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
6513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88090
Vorwahl
07545
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
2. Ordnungsamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
3. Standesamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
Gemeinde Immenstaad am Bodensee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Immenstaad hat am 25.11.2024 den Bebauungsplan „Tobelfalle, Kniebach, Mühlgarten - Teilbereich Süd-Ost“ als Satzung beschlossen. Dies umfasst den Entwurf des zeichnerischen Teils und des Textteils des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften, die ortsüblich durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht werden.
Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Montfortstraße gefasst, einschließlich der Beschlussabstimmung über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Weiterhin wurde die Vertagung der Beschlussabstimmung für die Generalsanierung der Linzgauhalle beschlossen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.