Immenstaad am Bodensee ist eine Gemeinde am Bodenseeufer im Bodenseekreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
6513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88090
Vorwahl
07545
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
2. Ordnungsamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
3. Standesamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
Gemeinde Immenstaad am Bodensee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Immenstaad hat am 25.11.2024 den Bebauungsplan „Tobelfalle, Kniebach, Mühlgarten - Teilbereich Süd-Ost“ als Satzung beschlossen. Dies umfasst den Entwurf des zeichnerischen Teils und des Textteils des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften, die ortsüblich durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht werden.
Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Montfortstraße gefasst, einschließlich der Beschlussabstimmung über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Weiterhin wurde die Vertagung der Beschlussabstimmung für die Generalsanierung der Linzgauhalle beschlossen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.