Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Immenstaad am Bodensee

Immenstaad am Bodensee ist eine Gemeinde am Bodenseeufer im Bodenseekreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
6513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88090
Vorwahl
07545
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee

2. Ordnungsamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee

3. Standesamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30 Dienstag: 08:30 - 11:30 Mittwoch: 08:30 - 11:30 Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Immenstaad hat am 25.11.2024 den Bebauungsplan „Tobelfalle, Kniebach, Mühlgarten - Teilbereich Süd-Ost“ als Satzung beschlossen. Dies umfasst den Entwurf des zeichnerischen Teils und des Textteils des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften, die ortsüblich durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht werden.

Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Montfortstraße gefasst, einschließlich der Beschlussabstimmung über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Weiterhin wurde die Vertagung der Beschlussabstimmung für die Generalsanierung der Linzgauhalle beschlossen.

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Vereinfachtes / Beschleunigtes Verfahren

Nach § 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem „vereinfachten“ bzw. einem „beschleunigten Verfahren“ zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen; nach § 13a im Innenbereich 

Da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans so lange dauert, bis er in Kraft tritt, können die Gemeinden eine Veränderungssperre für das Gebiet oder einen Teil davon erlassen. So kann vermieden werden, dass in der Entwurfsphase Bauprojekte durchgeführt werden, die dem ursprünglichen Plan zuwiderlaufen. Eine Änderungssperre ist gesetzlich zunächst für zwei Jahre gültig. Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Veränderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen. Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer für eine entschädigungslos hinzunehmende Duldung einer Veränderungssperre erreicht.

Alternativ zu einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung über einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zurückstellen lassen.